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Regeln für Euro-Rettung fragwürdig PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Sat1 Text   
Freitag, 28. Oktober 2011 um 10:26
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfahrensregeln für die deutsche Beteiligung an Nothilfen des Euro-Rettungsfonds EFSF voläufig für nicht anwendbar erklärt. Die Entscheidungsrechte des Bundestags dürfen nicht von einem Sondergremium aus lediglich neun Parlamentariern wahrgenommen werden, entschied der Zweite Senat im Eilverfahren in einem am Freitag bekanntgegebenen Beschluss. Die Bundesregierung müsste nun für weitere Hilfsmaßnahmen die Zustimmung des gesamten Bundestags einholen.
Kommentare
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Freddy   |87.79.161.xxx |28-10-2011 12:41:03
Soll es tatsächlich noch gerechtigkeit auf der Welt geben???
Rüdiger Hentschel  - Schon mal gewesen?   |84.173.187.xxx |29-10-2011 11:41:59
Auch wenn es übertrieben klingen mag oder schrullig. Mich hat dieser Akt an das Ermächtigungsgesetz erinnert. Entscheidungen dem Parlament entziehen kann nie gutgehen.
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