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Der Europäische Stabilitätsmechanismus - schon mal was von gehört ?


Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM,
umgangssprachlich auch Euro-Rettungsschirm) ist eine geplante Regelung
zur Begleitung der Europäischen Wirtschafts- und
Währungsunion mit dem Ziel, die Stabilität der
Währungsunion als Ganzes abzusichern, indem er im
gegenseitigen Einvernehmen und unter strengen Auflagen Mitgliedstaaten
der Eurozone finanziell unterstützt. Der Vertrag zur
Einrichtung des ESM wurde am 11. Juli 2011 von den 17 Mitgliedstaaten
der Eurozone unterzeichnet und soll bis Ende 2012 ratifiziert werden.
Er soll dann den 2010 als Provisorium gegründeten
Europäischen Stabilisierungsmechanismus ersetzen, der im Juni
2013 ausläuft.




So weit so gut. Wieder mal geht es um eine komplexen Materie. Um so
erhellender ist es, wenn man dann die Meinung von Fachleuten
erfährt.



So äußert sich der Ökonom Max Otte im Juli
2011:

„Ich hätte nie gedacht, dass die Bundesregierung so
komplett einknickt, was die Stabilitätsfragen des Euro angeht
– dass sie sich völlig über den Tisch
ziehen und überfahren lässt. Sie hat im Prinzip eine
deutsche Position nach der anderen aufgegeben. Von den vielen
Ankündigungen von Kanzlerin Merkel, etwa dass alle
Stützungen begrenzt seien und 2013 auslaufen müssen,
ist nichts mehr übrig – ebenso von der deutschen
Stabilitätskultur.



Selbst der Präsident des  ifo Institut für
Wirtschaftsforschung, Hans-Werner Sinn, der sonst als Berater der
Bundesregierung medial zu bestaunen ist, z.B. als Verfechter des
grenzenlosen Wachstums, kritisiert den ESM.

Er warnt davor, dass der Rettungsschirm für Deutschland
„ein unkalkulierbares Abenteuer“ und
„eine sichere Wachstumsbremse“ darstelle. Er
begründet dies unter anderem damit, dass Deutschland de facto
die Gewährleistung für die Schulden der anderen
Eurostaaten übernehme und dadurch die Refinanzierungs-kosten
für den deutschen Staat steigen würden. Er
plädiert für die kontrollierte Beendigung des
Milliardentransfer in hilfsbedürftige Länder und
kritisiert die Bundesregierung und den Bundestag, durch
Versäumen der Forderung nach eindeutigen Kreditbedingungen den
Euro zu schwächen und das europäische Einigungswerk
zu gefährden.



Zudem sind mehrere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht
anhängig, und zwar gegen das Gesetz (Gesetz zur
Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines
europäischen Stabilisierungsmechanismus), durch das der ESM in
deutsches Recht umgesetzt wurde.

Besondere Aufmerksamkeit fand eine Klage der Wissenschaftler Joachim
Starbatty, Wilhelm Hankel, Karl Albrecht Schachtschneider, Wilhelm
Nölling, des Managers Dieter Spethmann und des Politikers
Peter Gauweiler zum
Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz, das die
deutsche Beteiligung an den Hilfskrediten für Griechenland
regelt. Diese Kredite für Griechenland erfolgten vor
Einrichtung des ESM, hatten aber eine ähnliche Funktionsweise
wie die, die im ESM vorgesehen ist. Die wurde zur Entscheidung
angenommen, die mündliche Verhandlung begann im Juli 2011. Die
Kläger argumentierten unter Berufung auf die
Nichtbeistands-Klausel, der deutsche Bundestag sei nicht ausreichend
einbezogen worden und die Europäische Union werde durch die
Griechenlandhilfe zu einer „Haftungs- und
Transfergesellschaft“.



Von dem in Düsseldorf als Rechtsanwalt und Richter
tätigen Carlos Alexander Gebauer kann man sich eine YouTube
– Aufnahme ansehen:



http://der-klare-blick.com/2011/07/carlos-a-gebauer-uber-den-esm/



(Wenn der Link nicht funktioniert, bitte in einer Suchmaschine
eingeben: Carlos A Gebauer + esm )



Bis 2.8.2011 konnte man eine entsprechende Online-Petition mitzeichnen.
Diese Petition hat nicht die erforderliche Anzahl von 50.000
Mitzeichnern erreicht. Zudem handelt es sich bekanntermaßen
bei einer Petition um ein ‚Bittstellerrecht’, da
die Politik letztendlich selbst entscheidet.



Wir Bürger sind gefordert, die nächste Option zu
ziehen, damit dieser Gesetzes-ent¬¬wurf nicht ins Werk
gesetzt wird bzw. der Vertrag in der Form rückgängig
gemacht wird.
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