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Der Europäische Stabilitätsmechanismus - schon mal was von gehört ? So weit so gut. Wieder mal geht es um eine komplexen Materie. Um so erhellender ist es, wenn man dann die Meinung von Fachleuten erfährt. So äußert sich der Ökonom Max Otte im Juli 2011: „Ich hätte nie gedacht, dass die Bundesregierung so komplett einknickt, was die Stabilitätsfragen des Euro angeht – dass sie sich völlig über den Tisch ziehen und überfahren lässt. Sie hat im Prinzip eine deutsche Position nach der anderen aufgegeben. Von den vielen Ankündigungen von Kanzlerin Merkel, etwa dass alle Stützungen begrenzt seien und 2013 auslaufen müssen, ist nichts mehr übrig – ebenso von der deutschen Stabilitätskultur. Selbst der Präsident des ifo Institut für Wirtschaftsforschung, Hans-Werner Sinn, der sonst als Berater der Bundesregierung medial zu bestaunen ist, z.B. als Verfechter des grenzenlosen Wachstums, kritisiert den ESM. Er warnt davor, dass der Rettungsschirm für Deutschland „ein unkalkulierbares Abenteuer“ und „eine sichere Wachstumsbremse“ darstelle. Er begründet dies unter anderem damit, dass Deutschland de facto die Gewährleistung für die Schulden der anderen Eurostaaten übernehme und dadurch die Refinanzierungs-kosten für den deutschen Staat steigen würden. Er plädiert für die kontrollierte Beendigung des Milliardentransfer in hilfsbedürftige Länder und kritisiert die Bundesregierung und den Bundestag, durch Versäumen der Forderung nach eindeutigen Kreditbedingungen den Euro zu schwächen und das europäische Einigungswerk zu gefährden. Zudem sind mehrere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig, und zwar gegen das Gesetz (Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus), durch das der ESM in deutsches Recht umgesetzt wurde. Besondere Aufmerksamkeit fand eine Klage der Wissenschaftler Joachim Starbatty, Wilhelm Hankel, Karl Albrecht Schachtschneider, Wilhelm Nölling, des Managers Dieter Spethmann und des Politikers Peter Gauweiler zum Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz, das die deutsche Beteiligung an den Hilfskrediten für Griechenland regelt. Diese Kredite für Griechenland erfolgten vor Einrichtung des ESM, hatten aber eine ähnliche Funktionsweise wie die, die im ESM vorgesehen ist. Die wurde zur Entscheidung angenommen, die mündliche Verhandlung begann im Juli 2011. Die Kläger argumentierten unter Berufung auf die Nichtbeistands-Klausel, der deutsche Bundestag sei nicht ausreichend einbezogen worden und die Europäische Union werde durch die Griechenlandhilfe zu einer „Haftungs- und Transfergesellschaft“. Von dem in Düsseldorf als Rechtsanwalt und Richter tätigen Carlos Alexander Gebauer kann man sich eine YouTube – Aufnahme ansehen: http://der-klare-blick.com/2011/07/carlos-a-gebauer-uber-den-esm/ (Wenn der Link nicht funktioniert, bitte in einer Suchmaschine eingeben: Carlos A Gebauer + esm ) Bis 2.8.2011 konnte man eine entsprechende Online-Petition mitzeichnen. Diese Petition hat nicht die erforderliche Anzahl von 50.000 Mitzeichnern erreicht. Zudem handelt es sich bekanntermaßen bei einer Petition um ein ‚Bittstellerrecht’, da die Politik letztendlich selbst entscheidet. Wir Bürger sind gefordert, die nächste Option zu ziehen, damit dieser Gesetzes-ent¬¬wurf nicht ins Werk gesetzt wird bzw. der Vertrag in der Form rückgängig gemacht wird.
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Auch wenn es übertrieben klingen mag...
Soll es tatsächlich noch gerechtigke...
Ich finde diese Bilder einfach nur er...